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Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten

Brandenburg 99090012000000, 99090012000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090012000000, 99090012000000

Leistungsbezeichnung

Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Insektennest (Synonym), Biene (Synonym), Wespe (Synonym), Insekten (Synonym), Hummel (Synonym), Hornisse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Naturschutz (090)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Teaser

Die Hornisse, viele Wespenarten und Wildbienen einschließlich Hummeln stehen unter Artenschutz.

Volltext

Die Hornisse, viele Wespenarten und Wildbienen einschließlich Hummeln stehen unter Artenschutz.

Viele dieser Arten gehören zu den staatenbildenden Insekten. Ihr Volk stirbt nach dem Sommer, nur die Königinnen überwintern und bilden im nächsten Jahr ein neues Volk.  Bei den Wildbienen, die keine Staaten bilden, überdauern die Larven in Bruthöhlen. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können. Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.

Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.

Die Nester werden in natürlichen Höhlen (z. B. Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (ca. 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:

  • heftige, schnelle Bewegungen
  • längeres Verstellen der Flugbahn
  • Erschütterungen des Nestes
  • Manipulationen am Nest oder Flugloch
  • direktes Anatmen der Tiere

Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich. Vorsicht ist bei Bienengiftallergie geboten.

In Ausnahmefällen: Umsiedelung des Nestes

Im Fall einer Gefährdung von Menschen durch die Insekten kann eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung des Nestes bei der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises beantragt werden. Bevor an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes gedacht wird, können folgende Maßnahmen helfen:

  • Separieren des Nestes auf dem Dachboden vom übrigen Wohnraum mit einem dünnmaschigen Netz
  • Absperrung des Nestbereiches mit einem Zaun in circa 5 Meter Abstand
  • Anbringen einer Sichtblende

Hinweis: Rat finden Sie außerdem vor Ort bei Naturschutzvereinen oder Imkern. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:

  • Welche Insektenart soll entfernt werden (Wildbienen, Hummeln, Wespen, Hornisse)? Ggf. telefonisch vorab klären
  • Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus (Adresse, Lageskizze)
  • Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung (z.B. Lage unmittelbar neben Fenstern, Türen, Betroffenheit von Kleinkindern oder Allergikern
  • Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
  • Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde

Formulare

nicht vorhanden