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Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

Brandenburg 99071010011000, 99071010011000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071010011000, 99071010011000

Leistungsbezeichnung

Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Einkommensnachweis (Synonym), Gebühren Kita (Synonym), Prüfung Einkommen Kita (Synonym), Kitagebühr (Synonym), Elternbeitrag (Synonym), Betreuungsgebühren Kind (Synonym), Kindergarten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kindertagespflege (071)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT

Teaser

Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.

Volltext

Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
  • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
  • Einkommensnachweis

Voraussetzungen

- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.

Bearbeitungsdauer

1 - 4 Wochen

Frist

Antragsfrist: 4 Woche(n)
Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

- Widerspruch

- Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

- Mitwirkungspflicht und Meldeplicht der Eltern bei Änderung des Einkommens

- Träger der Einrichtung sollen das Einkommen regelmäßig prüfen

- Einkommensnachweise sollen jährlich an den Träger der Einrichtung gesendet werden

zuständig: Träger der jeweiligen Einrichtung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein