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Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

Brandenburg 99085003011001, 99085003011001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085003011001, 99085003011001

Leistungsbezeichnung

Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Änderung (Synonym), Umzug (Synonym), Wohnort (Synonym), Pass (Synonym), Zuzug (Synonym), Kinderreisepass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

wegen Adressänderung

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Teaser

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

Volltext

Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Kinderreisepass
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

gegebenenfalls:

  • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

  • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
  • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich den Reisepass des Kindes zu ändern.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Formulare

nicht vorhanden