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Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

Brandenburg 99008001012004, 99008001012004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012004, 99008001012004

Leistungsbezeichnung

Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lichtbildausweis (Synonym), abgelaufen (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Ausweis (Synonym), PA (Synonym), Personalausweis (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung Personalausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Perso (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Personalausweis zu alt (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Personaldokument (Synonym), Ablauf der Gültigkeit (Synonym), Neuer PA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Ablauf der Gültigkeit

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

Volltext

In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

Ihr Personalausweis abläuft,

  • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Sie in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Kosten

Gebühr: 37€
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 30€
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 13€
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 22,80€
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 10€
für den vorläufigen Personalausweis

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Woche(n)
ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können

Frist

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
  • Personen ab 16 Jahren müssen einen Personalausweis besitzen, sofern sie in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben und über kein gültiges Passdokument verfügen
  • läuft die Gültigkeit des Personalausweises ab, muss dieser vor Ablauf neu beantragt werden
    • gilt nicht für Personen, die ein anderes gültiges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass) besitzen
  • gegebenenfalls zusätzlich Antrag auf vorläufigen Personalausweis nötig, wenn Personalausweis abgelaufen und kein gültiger Reisepass vorhanden
  • Kosten:
    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • 30,00 EUR Zuschlag für Antragstellung im Ausland.
  • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 bis 3 Wochen möglich
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, auch jedes andere Bürgeramt

Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisbehörde

Formulare