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Überwachung der Durchführung infektionshygienischer Maßnahmen durch die Gesundheitsämter

Brandenburg 99003047028000, 99003047028000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003047028000, 99003047028000

Leistungsbezeichnung

Überwachung der Durchführung infektionshygienischer Maßnahmen durch die Gesundheitsämter

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Überwachung (028)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Intergration und Verbraucherschutz

Teaser

Welche Rechte haben Gesundheitsämter bei der Überwachung der infektionshygienischen Vorschriften und der damit betrauten Personen?

Volltext

Die  Gesundheitsämter beraten und überwachen die Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften in Krankenhäusern, Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. Ebenso in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. (Krankentransportdienste, Rettungsdienste, bei Heilpraktikern, Podologen  sowie in Tätowier-, Piercing- und Permanentmake-up-Studios). Darüber hinaus erfolgt die infektionshygienische Überwachung der Gesundheitsämter in Gemeinschaftseinrichtungen, beispielsweise in Kitas und Schulen, in Obdachlosenunterkünften und in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern. Außerdem sind Einrichtungen und Anlagen zur Trinkwasserversorgung und zur Aufbereitung von Abwasser betroffen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich nach der Gebührenordnung des MSGIV.

Verstöße können Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände darstellen.

Verfahrensablauf

Gesundheitsämter überprüfen regelhaft und anlassbezogen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Tätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst u. a. Beratung der Einrichtungen, regelmäßige Routineüberwachung, Begehungen aufgrund von Beschwerden oder besonderen Fragestellungen, Begutachtung von Bauplänen.

Bei der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt steht die Beratung im Vordergrund. Die Überprüfung erfolgt in Stichproben, in sehr seltenen Fällen sind Bürgerhinweise auf hygienische Mängel der Anlass einer Begehung.

Inhalte der Beratung durch das Gesundheitsamt sind die Ausgestaltung des Hygieneplans, der Einsatz geeigneter Desinfektionsmittel, aber auch der sichere Umgang mit Medizinprodukten aus infektionshygienischer Sicht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die infektionshygienische Überwachung dient dem Zweck, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Bestandteile sind die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen sowie von Betrieben und Anlagen zur Wasser – und Abwasserbehandlung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden