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Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer widerrufen

Brandenburg 99082010100000, 99082010100000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082010100000, 99082010100000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer widerrufen

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer widerrufen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

EuRAG (Synonym), Rechtsanwaltschaft (Synonym), EU-Anwalt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Rechtspflege (082)

Verrichtungskennung

Widerruf (100)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)

Teaser

Wenn Sie nicht alle drei Jahre die weitere Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Ihrem Ursprungsland nachweisen, kann die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer widerrufen werden.

Volltext

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt / europäische Rechtsanwältin in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, müssen Sie regelmäßig, in der Regel alle drei Jahre, nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat weiterhin als Anwalt zugelassen sind. Ansonsten wird Ihnen die Anerkennung als europäischer Rechtsanwalt in Deutschland wieder entzogen.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

  • Sie erbringen keinen Nachweis über Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Ursprungsland alle drei Jahre

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

 Der Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer erfolgt nach vorheriger Anhörung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Geltungsdauer: 3 Jahr(e)
Nachweise alle drei Jahre

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Gegen einen möglichen Widerrufsbescheid können Sie bei dem zuständigen Anwaltsgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen ist, über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach Klage erheben (§§ 4 EuRAG, 46a, Absatz 2, 112 a Absatz 1, 112 c Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO, in Verbindung mit § 74 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
  • Es besteht Vertretungszwang, das heißt, Sie müssen sich hierfür durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 112c Absatz 1 BRAO, § 67 Absatz 4 VwGO).

Kurztext

  • Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer widerrufen
  • Nachweis der Zulassung als Anwalt im Ursprungsland alle drei Jahre, sonst wird die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer widerrufen.
  • Rechtsanwaltskammer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Für den Widerruf nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ist die jeweils für Ihren Bezirk zuständige Rechtsanwaltskammer zuständig.

Formulare

•    Schriftform erforderlich: ja
•    Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
•    Onlineverfahren möglich: nein