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Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

Brandenburg 99102002060003, 99102002060003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102002060003, 99102002060003

Leistungsbezeichnung

Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Elstam (Synonym), Aufwendungen wegen Behinderung (Synonym), Behinderten-Pauschbetrag (Synonym), Steuerermäßigung (Synonym), Blinde (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Pauschbeträge für behinderte Menschen (Synonym), Außergewöhnliche Belastungen (Synonym), steuerpflichtiges Bruttogehalt (Synonym), Eintragungen wegen Behinderung (Synonym), Hilflose Menschen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

für Menschen mit Behinderung

SDG Informationsbereiche

  • Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Senator für Finanzen Bremen

Teaser

Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

Volltext

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.
Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.
Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

Erforderliche Unterlagen

In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).

Voraussetzungen

  • Aufwendungen in Folge der Behinderung
  • Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag jedoch nur zu,

• wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder

• wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

  • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

Frist

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn eine Behinderung vorliegt, kann der Steuerbürger wählen, ob die mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend gemacht werden oder er einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchte.
Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
  • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes