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Entrichtung der Fischereiabgabe

Brandenburg 99042010131000, 99042010131000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042010131000, 99042010131000

Leistungsbezeichnung

Entrichtung der Fischereiabgabe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fischereiabgabe (Synonym), Angelmarke (Synonym), Fischereimarke (Synonym), Angelabgabe (Synonym), Angelkarte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Teaser

Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.

Volltext

In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.

Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.

Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.

Erforderliche Unterlagen

Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse

Voraussetzungen

Mindestalter 8 Jahre

Kosten

Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR

- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR

- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR

Verfahrensablauf

Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.

Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Um in Brandenburg angeln und fischen zu dürfen, benötigt einen gültigen Fischereischein  

- Zusätzlich muss er jährlich eine Fischereiabgabe entrichten

- Die erforderlichen Fischereiabgabemarken erhalten Sie bei den Gemeinden, in ausgewählten Verbänden und Läden oder im Rahmen eines Pilotprojektes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

Formulare

- Formulare: Keine

- Onlineverfahren möglich: Ja

- Schriftform erforderlich: Nein

- Persönliches Erscheinen nötig: Nein