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Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde

Brandenburg 99064002062000, 99064002062000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064002062000, 99064002062000

Leistungsbezeichnung

Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde

Leistungsbezeichnung II

Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Meldebehörde (Synonym), Verantwortlicher (Synonym), Vervollständigung (Synonym), Personenbezogene Daten (Synonym), Unvollständige Daten (Synonym), Berichtigung (Synonym), Verarbeitung (Synonym), Unrichtige Daten (Synonym), Meldedaten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Informationsfreiheit (064)

Verrichtungskennung

Berichtigung (062)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern

Teaser

Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

Volltext

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. 
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

Erforderliche Unterlagen

Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

Kosten

gebührenfrei

Verfahrensablauf

Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

Bearbeitungsdauer

Gering.

In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Berichtigung personenbezogener Daten kann von der betroffenen Person bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Meldebehörden der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes

Formulare

keine