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Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung

Brandenburg 99048005016000, 99048005016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048005016000, 99048005016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Forstwirtschaftliche Erzeugung (Synonym), Gemeinschaftsforsten (Synonym), Zusammenschluss (Synonym), Anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften (Synonym), Vermarktung (Synonym), Forstliche Rahmenplanung (Synonym), Absatz (Synonym), Forsterzeugnisse (Synonym), Unterrichtung und Beratung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Forst (048)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

§ 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__38.html

§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html

§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html

Teaser

Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes

Volltext

Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der FV
  • Kontaktdaten der FV
  •  ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

Voraussetzungen

  • Die FV muss eine juristische Person des Privatrechts sein und soll die Bestimmungen des Vereinsrechts erfüllen.
  • Eine FV wird von der obersten Forstbehörde anerkannt.
  • Die FV muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken.
  • Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der FV und deren Finanzierung enthalten.
  • Die FV muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen.

Kosten

  • 1,00 – 51,00 EUR
  • Nach § 20 Gebührengesetz für das Land Brandenburg kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses gestellt werden.

Verfahrensablauf

  • Einreichen eines formlosen schriftlichen Antrags auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

Bearbeitungsdauer

ca. vier bis sechs Wochen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Formulare

Formlose schriftliche Antragstellung