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Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein

Brandenburg 99048004016000, 99048004016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048004016000, 99048004016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

FBG (Synonym), Forstwirtschaft (Synonym), Zusammenschluss (Synonym), Waldeigentümer (Synonym), Verein (Synonym), Bewirtschaftung (Synonym), Wald (Synonym), Waldgesetz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Forst (048)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

§ 18 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__18.html

§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html

§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html

§ 56 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Mindestmitgliederzahl)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html

Teaser

Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

Volltext

Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen. Zur besseren Abgrenzung nach der Art und Weise der Bewirtschaftung wird für die FBG in Brandenburg die Bezeichnung Waldverein und Waldgemeinschaft benutzt. Sie unterscheiden sich nach der in der Satzung festgelegten Ziel- beziehungsweise Aufgabenstellung. Der Waldverein zeichnet sich durch eine parzellenscharfe Bewirtschaftung nach Fläche und Eigentümer aus, die dem Waldverein angeschlossenen Grundstücke müssen in der Natur auffindbar sein. In einer Waldgemeinschaft wird eine gemeinsame grenzübergreifende Bewirtschaftung der Gesamtfläche vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der FBG
  • Kontaktdaten der FBG
  • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

Voraussetzungen

  • Die FBG muss eine juristische Person des Privatrechts sein und soll die Bestimmungen des Vereinsrechts erfüllen.
  • Eine FBG wird von der obersten Forstbehörde anerkannt.

Kosten

  • 1,00 – 51,00 EUR
  • Nach § 20 Gebührengesetz für das Land Brandenburg kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses gestellt werden.

Verfahrensablauf

  • Einreichen eines formlosen schriftlichen Antrags auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes.
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden.

Bearbeitungsdauer

ca. zwei bis vier Wochen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3

Postfach 60 11 50

14411 Potsdam

Tel.: +49 331 866-7601

Fax: +49 331 866-7070

E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de

Internet: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/

Formulare

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar