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Studienbeitrag Erlass

Brandenburg 99061017171000, 99061017171000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061017171000, 99061017171000

Leistungsbezeichnung

Studienbeitrag Erlass

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Studiengebühr (Synonym), Beitragsfreistellung (Synonym), Gebührenbefreiung (Synonym), Studienfinanzierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Erlass (171)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Erlass von allgemeinen Studiengebühren erwirken.

Volltext

In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.

Erforderliche Unterlagen

Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:

  • fachärztliche Bestätigung)
  • Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit

Voraussetzungen

Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.

Bearbeitungsdauer

Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Frist

Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Studienbeitrag Erlass
  • Voraussetzung: besondere Lebenssituation / Härtefall
    (z.B. Kindererziehung, schwere Krankheit, Behinderung)
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Formulare

nicht vorhanden

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