Studienbeitrag Erlass
Inhalt
Begriffe im Kontext
Studiengebühr (Synonym), Beitragsfreistellung (Synonym), Gebührenbefreiung (Synonym), Studienfinanzierung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.06.2020
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Erlass von allgemeinen Studiengebühren erwirken.
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:
- fachärztliche Bestätigung)
- Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit
Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.
Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.
- Studienbeitrag Erlass
- Voraussetzung: besondere Lebenssituation / Härtefall
(z.B. Kindererziehung, schwere Krankheit, Behinderung) - zuständig: jeweilige Hochschule