Studienbeitrag Informationserteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Studiengebühren (Synonym), Studienfinanzierung (Synonym), Studienbeitrag für BAFÖG-Empfänger (Synonym)
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
26.06.2020
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.
In Brandenburg ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig.
An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen.
Sie informieren sich online, telefonisch oder postalisch bei der jeweiligen Hochschule, ob Studienbeiträge anfallen oder wie hoch sie sind.
- Studienbeitrag Informationserteilung
- kein genereller Studienbeitrag an staatlichen Hochschulen
- Ausnahmen möglich
- Hochschulen informieren individuell zur aktuellen Beitragssituation
- zuständig: jeweilige Hochschule