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Einschulungsuntersuchung Durchführung

Brandenburg 99088028058000, 99088028058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088028058000, 99088028058000

Leistungsbezeichnung

Einschulungsuntersuchung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gesundheitsamt (Synonym), Schuleingangsuntersuchung (Synonym), Schuluntersuchung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32

Handlungsgrundlage

Teaser

Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.

Volltext

Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Erforderliche Unterlagen

Impfausweis

Voraussetzungen

Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Okt. bis April vor der Einschulung

Bearbeitungsdauer

1 Stunde

Frist

Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Kinder in Brandenburg, die erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine Schule besuchen, müssen an der schulärztlichen Untersuchung vor der Aufnahme in die Schule teilnehmen. 

Ansprechpunkt

Kinderärztin/Kinderarzt

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt

Formulare

nicht vorhanden