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Religionsunterricht Abmeldung

Brandenburg 99088001070000, 99088001070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088001070000, 99088001070000

Leistungsbezeichnung

Religionsunterricht Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ethik (Synonym), Ethikunterricht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32

Teaser

Antrag zur Abmeldung vom Unterricht im Pflichtfach L-E-R. Die Abmeldung kann nur wegen der Teilnahme

- am Religionsunterricht oder

- am Unterricht Humanistische Lebenskunde

erfolgen. Die Teilnahme muss nachgewiesen werden.

Volltext

Im Land Brandenburg ist das Fach „Ethik - Lebensgestaltung – Religionskunde“ (L-E-R) verpflichtendes (man sagt auch: ordentliches oder obligatorisches) Unterrichtsfach. In allen anderen Bundesländern ist das anders.

Schülerinnen oder Schüler vom L-E-R - Unterricht abgemeldet werden, wenn sie den Religionsunterricht der evangelischen Landeskirche oder eines katholischen Bistums oder den Unterricht „Humanistische Lebenskunde“ des Humanistischen Verbandes besuchen.

Es muss nachgewiesen werden, dass die Schülerin oder der Schüler diesen Unterricht besucht.

Der Antrag wird am Schuljahresende für das folgende Schuljahr gestellt. Religionsmündige (ab vollendetem 14. Lebensjahr) stellen den Antrag eigenverantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Teilnahme

- am evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, schlesische Oberlausitz (EKBO) oder

- am katholischen Religionsunterricht des Erzbistums Berlin, des Bistums Magdeburg oder des Bistums Görlitz oder

- am Unterricht „Humanistische Lebenskunde“ des Humanistischen Verbandes.

Voraussetzungen

Nachweis der Teilnahme am Religionsunterricht oder Unterricht Humanistische Lebenskunde;

Altersgrenze: Schülerinnen oder Schüler stellen den Antrag ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (sogenannte Religionsmündigkeit) ohne Zustimmungsvorbehalt der Personensorgeberechtigten

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Nachweis der Teilnahme am Religionsunterricht oder Unterricht Humanistische Lebenskunde;

Altersgrenze: Schülerinnen oder Schüler stellen den Antrag ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (sogenannte Religionsmündigkeit) ohne Zustimmungsvorbehalt der Personensorgeberechtigten

Bearbeitungsdauer

kurzfristig

Frist

zum Ende des Schuljahres (für das darauffolgende Schuljahr)

Weiterführende Informationen

Hinweise

Gilt nur im Land Brandendburg.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Im Land Brandenburg ist das Fach „Ethik - Lebensgestaltung – Religionskunde“ (L-E-R) ordentliches (obligatorisches) Unterrichtsfach.

Eine Abmeldung von L-E-R ist möglich, wenn der Besuch

- des Religionsunterrichtes der evangelischen Landeskirche oder

- des Religionsunterrichts eines römisch-katholischen Bistums oder

- des Unterrichts „Humanistische Lebenskunde“ des Humanistischen Verbandes

nachgewiesen wird.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die besuchte Schule.

Formulare

Schriftformerfordernis wegen Bezug zur Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht

persönliches Erscheinen nicht erforderlich

Vertrauensniveau hoch wg. Bezug zum Individualdatenschutz (Religionszugehörigkeit)