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Deutschlandstipendium Bewilligung

Brandenburg 99061013017000, 99061013017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061013017000, 99061013017000

Leistungsbezeichnung

Deutschlandstipendium Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Sie studieren an einer Hochschule oder haben das vor? Sie haben hervorragende Schul- und Studienleistungen und engagieren sich noch nebenbei? Dann können Sie für das Deutschlandstipendium ausgewählt werden.

Volltext

Studierende aller Nationalitäten können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Förderung ist insbesondere für begabte und leistungsstarke Studienbewerberinnen und Studienbewerber, aber auch für Studierende in fortgeschrittenen Semestern gedacht.

Neben schulischen Leistungen sollen sowohl soziales und gesellschaftliches Engagement als auch besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.

Das Stipendium wird unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise dem BAföG oder dem Einkommen der Eltern, gezahlt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen braucht das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Beitrag in Höhe von EUR 300,00 unterstützt.

Finanziert wird das Stipendium zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und privater Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft. Ziel ist es, eine neue Stipendien- und Förderungskultur in Deutschland zu etablieren.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

  • Immatrikulation oder Zulassungsbescheinigung
     
  • Sie erbringen herausragende Leistungen in der Ausbildung und sind in besonderem Maße sozial engagiert.
     
  • Berücksichtigt werden unter anderem:
  • Ihre Noten aus der Hochschulreife oder bereits erbrachte Leistungen in Ihrem Studium.
  • Ihr Engagement in Verein, Politik oder Kirche.
  • Ihr privates Umfeld, wie besondere biografische Hindernisse, die Erziehung Ihrer eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen sowie Ihre Mitarbeit im elterlichen Betrieb.
  • Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen nicht nur Ihre schulischen Leistungen, Ihre gesamte Persönlichkeit soll hier mit einbezogen werden.
  • Wenn Sie bisher keine materielle Förderung eines Begabtenförderungswerkes erhalten, die über EUR 30,00 pro Monat liegt, können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie bewerben sich nach den Ausschreibungsvorgaben Ihrer Hochschule.

Ihre Hochschule gestaltet das Auswahlverfahren.

Über die Vergabe entscheidet die Auswahlkommission Ihrer Hochschule.

Das Deutschlandstipendium wird für mindestens zwei Semester bewilligt.

Für das nächste Studienjahr prüft Ihre Hochschule erneut, ob alle Förderkriterien erfüllt sind und private Mittel nach wie vor zur Verfügung stehen.

Bearbeitungsdauer

je nach Hochschule unterschiedlich

Frist

Den Bewerbungszeitraum finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.

Hinweise

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind oder an der Sie sich immatrikulieren wollen, ob sie das Deutschlandstipendium anbietet und wie das Bewerbungsverfahren funktioniert.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Deutschlandstipendium Bewilligung
     
  • Antrag notwendig
     
  • alle Nationalitäten können sich bewerben
     
  • Mindestvoraussetzungen:
    - hervorragende Schul- und Studienleistungen
    - soziales und gesellschaftliches Engagement
    - Immatrikulation oder Zulassungsbescheinigung
     
  • unabhängig von anderen Leistungen (z.B. BAföG, Einkommen der Eltern)
     
  • Stipendium in Höhe von EUR 300,00 braucht später nicht zurückgezahlt werden
     
  • Über die Vergabe entscheidet eine Auswahlkommission der Hochschule
     
  • Bewilligung für mindestens zwei Semester
  • zuständig: die jeweils teilnehmende Hochschule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hochschule, die ein Deutschlandstipendium anbietet

Formulare

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein