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Berufsvorbereitungsjahr Anmeldung

Brandenburg 99019024104000, 99019024104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019024104000, 99019024104000

Leistungsbezeichnung

Berufsvorbereitungsjahr Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.05.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 34

Teaser

Aufnahme in die Bildungsgänge zur Vertiefung der Allgemeinbildung und zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder in die Bildungsgänge der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I.

Volltext

Die Anmeldung an Berufsschulen erfolgt für Jugendliche mit einem Berufsausbildungsvertrag durch ihren Ausbildungsbetrieb. Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen werden vom Träger der Maßnahme an dem OSZ angemeldet. 

Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag und ohne Aufnahmezusage in einen schulischen Bildungsgang oder in eine berufsvorbereitende Maßnahme melden sich am für den Wohnsitz zuständigen OSZ bis zum 1. September (Berufsfachschule Grundbildung) selbständig an.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Anmeldung im zuständigen Oberstufenzentrum bis zum 1. September

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

In den Bildungsgängen zur Vertiefung der Allgemeinbildung und zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Berufsausbildungsvorbereitung werden Schülerinnen und Schülern berufsorientierende oder berufsvorbereitende und grundlegende allgemeinbildende Bildungsinhalte vermittelt. Die Bildungsgänge dauern in der Regel ein Schuljahr.  

Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen können, erfüllen ihre Berufsschulpflicht im einjährigen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G).  

Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen können und über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, erfüllen ihre Berufsschulpflicht im zweijährigen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G-Plus).

Ansprechpunkt

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 34

Zuständige Stelle

Schule

Formulare

nicht vorhanden