Berufsschule Aufnahme
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
26.05.2020
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Referat 34
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden bei dem für den Ausbildungsberuf zuständigen Oberstufenzentrum an. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Brandenburg erteilt.
Vor Beginn einer Berufsausbildung wird mit einem Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Dieser ist die vertragliche Grundlage für die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und enthält alle wesentlichen Informationen zu einem Ausbildungsverhältnis.
Der schulische Teil der Berufsausbildung erfolgt in der Berufsschule in den Oberstufenzentren des Landes Brandenburg. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.