Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
- Eintragung in Register (2020100)
Fachlich freigegeben am
02.04.2020
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Landes-Ingenieurkammer kündigen.
Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
- die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
- es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
- ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen
- Kündigung ist möglich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres
- die Kündigung muss vier Wochen vor dem möglichen Kündigungstermin eingegangen sein
- 1-Monatige Frist zur Zurücksendung der Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis)
- Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
- Löschung aus der Mitgliederliste bei der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag
- Ansprechpartner ist die Landes-Ingenieurkammer
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein