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Liste der beratenden Ingenieure Löschung

Brandenburg 99147001064000, 99147001064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147001064000, 99147001064000

Leistungsbezeichnung

Liste der beratenden Ingenieure Löschung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Teaser

Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Eintragung als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Landes-Ingenieurkammer löschen lassen.

Volltext

Wenn Sie als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer eingetragen sind, dürfen sie die entsprechende, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung führen.

Möchten Sie die Eintragung aus der Liste der beratenden Ingenieure löschen, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an die Kammer stellen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen werden entsprechende Nachweise (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.

Voraussetzungen

Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
  • es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
  • ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Liste der Mitglieder der beratenden Ingenieure Löschung
  • Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure bei der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag
  • Ansprechpartner ist die Landes-Ingenieurkammer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer

Formulare

Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein