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Liste der qualifizierten Tragwerksplaner Eintragung

Brandenburg 99012023060000, 99012023060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012023060000, 99012023060000

Leistungsbezeichnung

Liste der qualifizierten Tragwerksplaner Eintragung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Teaser

Wenn Sie als Bauingenieur oder Bauingenieurin die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der bautechnisch Nachweisberechtigten als qualifizierter Tragwerksplaner oder qualifizierte Tragwerksplanerin stellen.

Volltext

In die Liste der Tragwerksplaner und Tragwerksplanerinnen ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 66 Brandenburgische Bauordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.

Dem Antrag sind die zur Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizufügen. Über den Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen zu entscheiden; die Frist kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Der Antrag gilt als genehmigt, wenn über ihn nicht innerhalb der Frist entschieden worden ist.

Ingenieure und Ingenieurinnen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 65 Abs. 4 bis 6 der Brandenburgischen Bauordnung berechtigt, wenn sie die nach §66 der Brandenburgischen Bauordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

In das Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner und Tragwerksplanerinnen ist ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staats einzutragen, dem die Ingenieurkammer Brandenburg auf Antrag bescheinigt hat, die nach § 66 der Brandenburgischen Bauordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner und Tragwerksplanerinnen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • Unterlagen über eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung von mindestens drei Jahren,
  • Referenzliste mit eigenen Tragwerksplanungen,
  • drei eigenhändig erarbeitete Tragwerksplanungen,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner und Tragwerksplanerinnern sind:

  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung.

Kosten

Gebühr für Kammermitglieder bei erstmaliger Eintragung als Nachweisberechtigter oder Nachweisberechtigte: 150 EUR

Eintragungsgebühr ohne eine Kammermitgliedschaft: 500 EUR

Verfahrensablauf

Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag.

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie den Antrag bei der Ingenieurkammer Brandenburg ein.
  • Der Antrag wird durch den Eintragungsausschuss bearbeitet (dieser gibt ggf. Erläuterungen bzw. Aufforderungen zum Nachreichen von Unterlagen).
  • Sie erhalten anschließend postalisch einen Bescheid des Eintragungsausschusses.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Monate

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Liste der qualifizierten Tragwerksplaner - Eintragung
  • Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz von baulichen Anlagen ist grundsätzlich nachzuweisen (bautechnische Nachweise).
  • Ingenieure und Ingenieurinnen, die als qualifizierte Tragwerksplaner oder Tragwerksplanerinnen tätig sein wollen, bedürfen zusätzlicher Nachweise.
  • Werden entsprechende Nachweise erbracht, kann die Aufnahme in die Liste für bautechnisch Nachweisberechtigte als qualifizierter Tragwerksplaner oder qualifizierte Tragwerksplanerin bei der Brandenburgischen Ingenieurskammer beantragt werden
  • Zuständige Stelle ist die Brandenburgische Ingenieurskammer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK)

Formulare

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein