Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie möchten Saatgut von Forstpflanzen ernten und verkaufen? Dann können sie hier die Aufnahme ihres Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebs anzeigen.
Möchten Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen, so müssen sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg anzeigen. Diese Landesstelle ist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg angesiedelt.
Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Dazu werden die auf dem Gebiet tätigen Betriebe registriert und erhalten eine eindeutige Betriebsnummer. Diese ist auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, anzugeben.
Anzeige mit folgenden Angaben:
- Name des Betriebes,
- Anschrift des Betriebes
- verantwortliche Person
- Datum der Betriebsaufnahme bzw. Abmeldung
Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
Die Anzeige reichen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular ein:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus.
- Senden Sie das Formular an die angegebene Adresse der Landesstelle.
Per Post erhalten Sie dann ihre Betriebsnummer und Hinweise zur Betriebsführung.
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.
- Anzeige der Aufnahme oder Beendigung eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebs
- Benennung der verantwortlichen Person für den Betrieb
- Benennung des Namens und der Adresse des Betriebes
- Mitteilung von Änderungen zu den Angaben
- Vergabe einer Betriebsnummer
- Mitteilung der Betriebsaufnahme an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Veröffentlichung der Betriebsdaten auf der Internetseite der BLE
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
Karnzow Nr 4
16866 Kyritz
Tel.: +49339718822
und
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
August-Bebel-Str. 27
03185 Peitz
Tel.: +493560137115
Mail: LSfoV@LFB.brandenburg.de
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.