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Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes

Brandenburg 99048013000000, 99048013000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048013000000, 99048013000000

Leistungsbezeichnung

Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Forst (048)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Teaser

Sie möchten Saatgut von Forstpflanzen ernten und verkaufen? Dann können sie hier die Aufnahme ihres Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebs anzeigen.

Volltext

Möchten Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen, so müssen sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg anzeigen. Diese Landesstelle ist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg angesiedelt.

Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Dazu werden die auf dem Gebiet tätigen Betriebe registriert und erhalten eine eindeutige Betriebsnummer. Diese ist auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, anzugeben.

Erforderliche Unterlagen

Anzeige mit folgenden Angaben:

  • Name des Betriebes,
  • Anschrift des Betriebes
  • verantwortliche Person
  • Datum der Betriebsaufnahme bzw. Abmeldung

Voraussetzungen

Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Anzeige reichen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular ein:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus.
  • Senden Sie das Formular an die angegebene Adresse der Landesstelle.

Per Post erhalten Sie dann ihre Betriebsnummer und Hinweise zur Betriebsführung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 14 Tage

Frist

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige der Aufnahme oder Beendigung eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebs
  • Benennung der verantwortlichen Person für den Betrieb
  • Benennung des Namens und der Adresse des Betriebes
  • Mitteilung von Änderungen zu den Angaben
  • Vergabe einer Betriebsnummer
  • Mitteilung der Betriebsaufnahme an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • Veröffentlichung der Betriebsdaten auf der Internetseite der BLE

Ansprechpunkt

Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
Karnzow Nr 4

16866 Kyritz

Tel.: +49339718822         

und

Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
August-Bebel-Str. 27

03185 Peitz

Tel.: +493560137115
Mail: LSfoV@LFB.brandenburg.de

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Forst Brandenburg
 

Formulare

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.