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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

Brandenburg 99102036011000, 99102036011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011000, 99102036011000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte sowie Lohnsteuerklassenwechsel bei Heirat (Synonym), Ersatzlohnsteuerkarte (Synonym), Zweite Lohnsteuerkarte (Synonym), Lohnsteuerkarte ersetzen (Synonym), Lohnsteuerkarte ändern (Synonym), Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte (Synonym), Lohnsteuerkarte (Synonym), Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte sowie Lohnsteuerklassenwechsel bei Scheidung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuererklärung (1060100)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.08.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

Teaser

Sofern sich Ihre persönlichen Verhältnisse – z.B. durch Heirat -  geändert haben, werden i.d.R. auch Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale geändert.

Volltext

Zuständigkeit der Finanzämter bei folgenden Änderungen:

  • Steuerklassenänderung / -wechsel
  • Berücksichtigung von volljährigen Kindern
  • Berücksichtigung von Kindern, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde des Elternteils gemeldet sind
  • Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Zuständigkeit der Meldebehörde bei folgenden Änderungen:

Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen,  z.B. wegen:

  • Kirchenein- oder Kirchenaustritt
  • Eheschließung
  • Geburt, Adoption oder Tod

werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet und automatisiert an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt.

Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn bei dem/der Steuerpflichtigen

  • die Voraussetzung für eine ungünstigere Steuerklasse eingetreten ist (z. B. die Eintragung der Steuerklasse I, aufgrund des „dauernd getrennt lebend“ im Vorjahr und dadurch Wegfall der Voraussetzung für die Steuerklasse III),
  • eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen ist,
  • die Voraussetzung für eine auf Antrag gewährte Steuerklasse II entfallen ist.

Andere Änderungen der ELStAM können beantragt werden: z.B. :

  • Eintragung der Steuerklasse II  wegen Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden,
  • Eintragung einer ungünstigeren Steuerklasse, zum Beispiel Steuerklasse I statt III oder IV
  • Steuerklassenwechsel zwischen  III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor

Erforderliche Unterlagen

Heiratsurkunde

Geburtsurkunde des Kindes

Voraussetzungen

Änderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, die Einfluss auf den Lohnsteuerabzug haben.

Kosten

Finanzverwaltung: keine

Meldebehörde: hier nicht bekannt

Verfahrensablauf

Für die Änderung von melderechtlichen Daten (z.B. Namensänderung) müssen Sie sich an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt, für die Änderung von finanzamtsrechtlichen Daten (z.B. Berücksichtigung eines Freibetrags wegen Werbungskosten) müssen Sie sich an Ihr Wohnsitzfinanzamt wenden. Dies kann sowohl persönlich als auch in schriftlicher Form erfolgen. 

Bearbeitungsdauer

Für die Änderung von Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gibt es keine gesetzlichen Fristen. Änderungsanträge werden i.d.R. umgehend, bei persönlicher Vorsprache unmittelbar - mit der jeweiligen Antragstellung -  bearbeitet.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zum Ausfüllen des jeweiligen Antragsvordrucks sind in den Formularen enthalten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Eine Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aufgrund der Änderung in den persönlichen Verhältnissen kann sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag des Arbeitnehmers erfolgen.

Ansprechpunkt

In der Regel die Service- und Informationsstelle des Finanzamtes

Zuständige Stelle

Wohnsitz-Finanzamt des Arbeitnehmers

Formulare

Vordrucke zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und zur Lohnsteuer-Ermäßigung stehen online zur Verfügung; entweder über das Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen ( www.formulare-bfinv.de ) oder im ELSTER-Online-Portal oder auf der Internetseite Ihres Finanzamtes (www.finanzamt.brandenburg.de). Die Anträge liegen ebenfalls in Papierform im Finanzamt aus.