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Steuererklärung Aufforderung

Brandenburg 99102046240000, 99102046240000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102046240000, 99102046240000

Leistungsbezeichnung

Steuererklärung Aufforderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erbschaftsteuererklärung (Synonym), Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung (Synonym), Gewerbesteuererklärung (Synonym), Schenkungsteuererklärung (Synonym), Steuererklärung abgeben (Synonym), Einkommensteuererklärung (Synonym), Körperschaftsteuererklärung (Synonym), Lohnsteueranmeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Aufforderung (240)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Europa

Teaser

Das Finanzamt kann zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, wenn es Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Sachverhalt steuerpflichtig ist. Jeder/ Jede, der zur Abgabe aufgefordert wurde, muss dieser Pflicht nachkommen.

Volltext

In den Steuergesetzen ist geregelt, in welchen Fällen man eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss. Über diese Pflicht muss sich jeder Bürger/ jede Bürgerin informieren. Hierbei unterstützen die Finanzämter mit allgemeinen Auskünften sowie Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater*innen mit ihren breiteren Beratungsangeboten.

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht auch dann, wenn das Finanzamt von sich aus zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.

Hiervon macht es Gebrauch, wenn es Anhaltspunkte hat, dass ein Sachverhalt steuerpflichtig ist, bislang jedoch noch keine Steuererklärung abgegeben wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Finanzamt von einer Bank erfährt, dass Zinsen gezahlt wurden oder wenn das Standesamt über einen Erbfall informiert.

Mit der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung stellt das Finanzamt sicher, dass es diese Sachverhalte prüfen kann. Die Aufforderung wird normalerweise mit einer Frist versehen. Innerhalb der Frist muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingehen, sonst kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Steuererklärung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Wenn Sie verpflichtet sind, eine Jahressteuererklärung abzugeben, haben Sie diese bis zum 31. Juli des Folgejahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Werden Sie bei der Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützt, verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Neben den vorgenannten Zeitpunkten können im Einzelfall auch abweichende (gesetzliche) Fristen gelten. Diese ergeben sich aus den jeweils anzuwendenden Steuergesetzen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

- Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung durch das Finanzamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Finanzamt