Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Richtlinie des BMAS für das Arbeitsmarktprogramm „ Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen " vom 20. Juli 2016
In den vergangenen Jahren ist eine große Zahl von Menschen nach Deutschland gekommen, um Schutz vor Verfolgung und Gewalt zu suchen und einen Asylantrag zu stellen. Auch in den kommenden Jahren ist damit zu rechnen, dass Menschen zu uns kommen werden, um hier vorübergehend oder dauerhaft zu leben und Teil unserer Gesellschaft zu werden. Von der Einreise bis zur Entscheidung über die Anerkennung vergehen oft Monate. Diese Wartezeit, die oftmals in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder anderen Sammelunterkünften verbracht wird, soll durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrückt werden. Flüchtlinge sollen mittels niedrigschwelliger Angebote in Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Dabei können die Teilnehmenden die Grundregeln des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land kennenlernen und auch Sprachkenntnisse erwerben. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl. Darüber hinaus können die in den Arbeitsgelegenheiten gewonnenen Erkenntnisse über die Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden später für weiterführende Maßnahmen zur Integration bzw. Arbeitsförderung genutzt werden.
FIM steht für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Das sind Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen des der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragenen Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“, die bei Kommunen, bei staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert werden.