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Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure Eintragung

Brandenburg 99147012060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147012060000

Leistungsbezeichnung

Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure Eintragung

Leistungsbezeichnung II

Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure Eintragung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauingenieurin (Synonym), Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer (Synonym), Bauingenieur (Synonym), Entwurfsverfasserin (Synonym), Bauvorlageberechtigter (Synonym), Bauvorlageberechtigte (Synonym), Entwurfsverfasser (Synonym), Mitglied der Ingenieurskammer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Eintragung (60)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Teaser

Eintragung in das Verzeichnis der Bauvorlageberechtigten Ingenieure im Land Brandenburg

Um als Verfasser oder Verfasserin für Bauvorlagen beauftragt werden zu können, ist eine Eintragung in die Liste für bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen bei der Landes-Ingenieurkammer Voraussetzung.

Volltext

Bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen. Wer als bauvorlageberechtigter Ingenieur bzw. Ingenieurin arbeiten möchte, muss Mitglied der Ingenieurkammer und in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sein.

In die Liste ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 65 Brandenburgische Bauordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure wird von der Ingenieurkammer Brandenburg geführt.

Hinweis: Sollten Sie bereits in einer solchen Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen sein, gilt diese Eintragung auch in Brandenburg.

Niedergelassene Bauvorlageberechtigte aus anderen EU-/EWR-Staaten:

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind Sie ohne Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt. Sie müssen in diesem Fall

           eine vergleichbare Berechtigung besitzen sowie

           dafür die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser vergleichbaren Anforderungen erfüllen.

Sie müssen Ihre Tätigkeit bei der Ingenieurkammer Brandenburg anzeigen, bevor Sie erstmalig als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte tätig werden. Die Ingenieurkammer bestätigt Ihnen auf Antrag, dass die Anzeige erfolgt ist.

Sind die Anforderungen in Ihrem Herkunftsstaat mit denen in Brandenburg nicht vergleichbar, müssen Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser und Entwurfsverfasserinnen erforderlichen Anforderungen erfüllen. Die Bescheinigung müssen Sie bei der Ingenieurkammer Brandenburg beantragen, die Sie nach Ausstellung der Bescheinigung in ein eigenes Verzeichnis einträgt.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Tätigkeit bereits in einem anderen Bundesland angezeigt haben, ist eine Anzeige in Brandenburg nicht nötig. Das gilt auch für die Ausstellung der Bescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

Mit ausgefülltem Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:

  • Beglaubigte Kopie der Urkunde als Ingenieur oder Ingenieurin oder adäquat
  • (beglaubigte) Kopie des Zeugnisses über den Ingenieurabschluss oder eines adäquaten Abschlusses
  • Lebenslauf / beruflicher Werdegang
  • Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (maximal 3 Monate alt, Mindestdeckungssumme gemäß §10 BrbIngG)
  • ggf. Nachweis über Selbstständigkeit, z.B. Geschäftsführung einer GmbH oder ähnlich (siehe Antragsformular)
  • ggf. Bestätigung über die Eintragung bei einer anderen Ingenieurkammer
  • Nachweis der mindestens 2-jährigen Hochbauerfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden belegt durch:
    • Objektliste (siehe Antragsformular)
    • mindestens 3 kompletten Genehmigungsplanungen (maximal 5 Jahre alt) aus denen der Antragssteller eindeutig als Bearbeiter hervorgeht)

Voraussetzungen

Für die Eintragung in die Entwurfsverfasserliste müssen Sie

  • einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweisen,
  • nach dem Studienabschluss mindestens zwei Jahre praktisch auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden tätig gewesen sein,
  • den Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung im Land Brandenburg haben und
  • den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Kosten

150 € Eintragungsgebühr bauvorlageberechtigter Ingenieur bzw. bauvorlageberechtigte Ingenieurin

Verfahrensablauf

Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag.

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie den Antragbei der Ingenieurkammer Brandenburg ein.
  • Der Antrag wird durch den Eintragungsausschuss bearbeitet (dieser gibt ggf. Erläuterungen bzw. Aufforderungen zum Nachreichen von Unterlagen).
  • Sie erhalten anschließend postalisch einen Bescheid des Eintragungsausschusses

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Monate

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eintragung als Mitglied der Ingenieurkammer mit dem Zusatz bauvorlageberechtigter Ingenieur
  • Um als Verfasser oder Verfasserin für Bauvorlagen beauftragt werden zu können, ist eine Eintragung in die Liste für bauvorlageberechtigte Ingenieure bzw. Ingenieurinnen bei der Ingenieurkammer Voraussetzung
  • Grundlage ist das Ingenieurgesetz
  • Ein schriftlicher Antrag ist dafür notwendig, ein entsprechendes Formular ist auf der Internetseite der Brandenburgischen Ingenieurskammer (BBIK) zu finden
  • Der Antrag ist inkl. erforderlicher Nachweise einzureichen
  • Über den Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss
  • Ansprechpartner ist die Brandenburgische Ingenieurskammer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer

Formulare

Das Antragsformular finden Sie unter https://www.bbik.de/anerkennung-zulassung/bauvorlageberechtigung/

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein