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Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

Brandenburg 99089090261000, 99089090261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089090261000, 99089090261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

07.01.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern für Kommunales

Handlungsgrundlage

Teaser

Der Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis bzw. Waffenhandelserlaubnis hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 21 Abs. 6 WaffG).

Volltext

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis

Voraussetzungen

Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Entgegennahme der Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.

Formulare

nicht vorhanden