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Zahnarztregister

Brandenburg 99018004000000, 99018004000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018004000000, 99018004000000

Leistungsbezeichnung

Zahnarztregister

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.12.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Teaser

Eine Eintragung in das Zahnarztregister können Sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Land Brandenburg beantragen.

Volltext

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärztinnen und Zahnärzte erfassen. Das Register enthält Angaben über Ihre Person und Ihre berufliche Tätigkeit als Zahnärztin oder Zahnarzt. Diese Angaben sind für Ihre Zulassung von Bedeutung.

Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie

  • eine Zulassung beantragen wollen oder
  • bei einer zugelassenen Zahnärztin oder einem Zahnarzt eine Anstellung anstreben.

Die Aufnahme in das Zahnarztregister beantragen Sie.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Nachweis über Namensänderung
  • Approbationsurkunde als Zahnärztin oder Zahnarzt
  • gegebenenfalls auch Approbationsurkunde als Ärztin oder Arzt
  • Nachweise über die zahnärztliche Tätigkeit nach bestandener zahnärztlicher Prüfung
  • gegebenenfalls Promotionsurkunde
  • Gebietsbezeichnungen (Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie)
  • Nachweise über die 2-jährige Vorbereitungszeit (Musterbestätigungsschreiben)

Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen.
Die Dokumente legen Sie im Original oder als beglaubigte Abschrift vor.

Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der KZV Land Brandenburg nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.

Voraussetzungen

  • Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
  • Nachweis einer mindestens 2-jährigen Vorbereitungszeit

Hinweis: Die 2-jährige Vorbereitungszeit kann in manchen Fällen entfallen. Dafür müssen Sie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein nach dem Gemeinschaftsrecht anerkanntes Diplom erworben haben und zur Berufsausübung berechtigt sein.

Mindestens 6 Monate der Vorbereitungszeit müssen Sie einem oder mehreren Vertragszahnärztinnen oder Vertragszahnärzten assistiert oder sie vertreten haben. Bis zu 3 Monate dieser Zeit können Sie durch eine Tätigkeit gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzen.

Achtung: Vertretungszeiten werden nur anerkannt, wenn Sie davor mindestens 1 Jahr lang angestellt waren:

  • als Assistenz bei einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt,
  • in Universitätszahnkliniken,
  • in Zahnstationen eines Krankenhauses,
  • im öffentlichen Gesundheitsdienst,
  • bei der Bundeswehr oder
  • in Zahnkliniken.

Die übrige Vorbereitungszeit können Sie auch als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt in einer der genannten Einrichtungen ableisten. Tätigkeiten können erst ab einer Länge von 3 Wochen angerechnet werden.

Kosten

Antragsgebühr für die Eintragung in das Zahnarztregister: EUR 100,00

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Zahnarztregister beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der KZV Land Brandenburg ein.
  • Die KZV Land Brandenburg bestätigt Ihnen schriftlich die Eintragung.

Hinweis: Bei 2 Teilzulassungen in verschiedenen Zulassungsbezirken erfolgen 2 Eintragungen in die Zahnarztregister der jeweiligen Bezirke.

Bearbeitungsdauer

maximal 3-5 Werktage, wenn die Gebühr in Höhe von EUR 100,00 überwiesen wurde und der Antrag vollständig ist

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zahnarztregister – Eintragung beantragen
  • Kassenzahnärztliche Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, das Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit enthält
  • Zahnarzt-Registereintragung ist erforderlich, um vertragszahnärztlich oder als angestellte Zahnärztin beziehungsweise angestellter Zahnarzt tätig werden zu können
  • Antrag notwendig
  • zuständig: Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Land Brandenburg

Ansprechpunkt

Zahnarztregisterstelle bei der Bezirksdirektion der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Land Brandenburg, in dessen Zulassungsbezirk Sie wohnen

Hinweis: Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Sie das Zahnarztregister frei wählen.

Zuständige Stelle

Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB)

Abteilung „Zulassung/Register/Bereitschaftsdienst“

Helene-Lange-Straße 4-5

14469 Potsdam

E-Mail: zulassung@kzvlb.de

Telefon: 0331 2977333

Servicezeiten

Mo. 09:00 – 15:00 Uhr

Di. 09:00 – 15:00 Uhr

Mi. 09:00 – 15:00 Uhr

Do. 09:00 – 15:00 Uhr

Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

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