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Anzeige von Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann

Brandenburg 99006052000000, 99006052000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006052000000, 99006052000000

Leistungsbezeichnung

Anzeige von Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.12.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, zeigen Sie dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz (LAVG) an.

Volltext

Die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Gefahrstoffe ist sowohl Betrieben als auch Privatleuten grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen gelten für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Fallen dabei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien an, müssen Sie als gewerbetreibende Person dies dem LAVG vor Beginn der Arbeiten melden.

Erforderliche Unterlagen

In der Anzeige führen Sie mindestens auf:

  • Lage der Arbeitsstätte (Anschrift)
  • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen,
  • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren,
  • Anzahl der beteiligten Beschäftigten,
  • Beginn und Dauer der Tätigkeiten,
  • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten.

Außerdem führen Sie folgende Angaben beziehungsweise Unterlagen bei:

  • Sachkundigen-Zertifikat
  • gegebenenfalls Zulassung
  • Arbeitsplan
  • Betriebsanweisung

Voraussetzungen

  • Beschäftigung von Sachkundigen nach TRGS 519 (Nummer 5 TRGS 519)
  • bei Arbeiten mit schwach gebundenen Asbest zusätzlich Zulassung als Fachbetrieb

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die beabsichtigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien zeigen Sie schriftlich an:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen beim LAVG ein.

Bearbeitungsdauer

unerheblich, da Information des Anzeigenden nur bei Mängeln erfolgt

Frist

Anzeigefrist: spätestens 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige von Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann
  • gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, müssen dem LAVG angezeigt werden
  • Anzeige notwendig
  • zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Arbeitsschutz“