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Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

Brandenburg 99065017007005, 99065017007005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99065017007005, 99065017007005

Leistungsbezeichnung

Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

handwerkliche Berufsbildung (065)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

vor Ablauf der Ausbildungszeit

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

23.10.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Teaser

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Volltext

Als Lehrling (Auszubildende/Auszubildender) im Handwerk können Sie nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldungsformular,
  • zuletzt erteiltes Berufsschulzeugnis/erteilte Berufsschulzeugnisse,
  • Zwischenprüfungszeugnis,
  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die/der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihr/ihm bis zum vorzeitigen Termin der abschließenden Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
  • schriftliche Stellungnahme der Berufsschule über den Leistungsstand der/des Auszubildenden,
  • Teilnahmenachweis für die vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
  • vorgeschriebene Berichtshefte/Ausbildungsnachweise.

Voraussetzungen

  • Überdurchschnittliche Noten auf dem zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis,
  • überdurchschnittliche Noten auf dem Zwischenprüfungszeugnis,
  • überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb,
  • alle Kenntnisse und Fertigkeiten können Ihnen bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung vermittelt werden,
  • Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
  • Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte/Ausbildungsnachweise,
  • die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung wird nicht unterschritten.

Kosten

Laut Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der zuständigen Handwerkskammer.

Bearbeitungsdauer

Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen

Frist

Rechtzeitige Antragstellung vor der jeweiligen Prüfung unter Beachtung der maßgeblichen Prüfungstermine der jeweiligen Handwerkskammer.

Weiterführende Informationen

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Gesellenprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Gesellenprüfung berücksichtigt werden können.

Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

In Ausnahmefällen können Auszubildende bereits vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Handwerkskammern

Formulare

Antragsformular der jeweiligen Handwerkskammer