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Anmeldung von Verträgen der Wasserwirtschaft

Brandenburg 99050117000000, 99050117000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050117000000, 99050117000000

Leistungsbezeichnung

Anmeldung von Verträgen der Wasserwirtschaft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Informationen zur öffentlichen Vergabe (2080100)
  • Elektronische Vergabeplattformen (2080200)
  • EU-weite Ausschreibungen (2080300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.09.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Abschluss sowie die Änderung und Ergänzung von Verträgen der Wasserwirtschaft im Sinne des § 31 I Nr. 1, 2 oder 4 GWB, nach denen

  1. sich Unternehmen der Wasserversorgungswirtschaft untereinander verpflichten oder sich ein solches Unternehmen gegenüber einer Gebietskörperschaft verpflichtet, in einem bestimmten Gebiet eine öffentliche Wasserversorgung über feste Leitungen zu unterlassen (Gebietsschutz- oder Demarkationsvertrag) oder
  2. sich eine Gebietskörperschaft verpflichtet, die Verlegung und den Betrieb von Leitungen auf oder unter öffentlichen Wegen für eine bestehende oder beabsichtigte Versorgung mit Trinkwasser in dem Gebiet der Gebietskörperschaft ausschließlich einem bestimmten Wasserversorgungsunternehmen zu gestatten (Wasserkonzessionsvertrag) oder
  3. eine Vereinbarung zwischen mehreren Unternehmen der Wasserversorgungswirtschaft geschlossen wird, soweit sie damit den Zweck verfolgen, dass bestimmte Versorgungsleistungen über feste Leitungswege einem oder mehreren Versorgungsunternehmen ausschließlich zur Durchführung der öffentlichen Versorgung zur Verfügung gestellt werden (Verbundvertrag)

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vollständigen Anmeldung bei der zuständigen Landeskartellbehörde, § 31a GWB.

Anmeldepflichtig/Anmeldeberechtigt sind dabei die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher.

Erforderliche Unterlagen

  1. Unterzeichneter Wasserkonzessionsvertrag in Kopie
  2. Angaben zu:

            a. Firma oder sonstige Bezeichnung

            b. Ort der Niederlassung und Sitz

            c. Rechtsform und Anschrift

            d. Name und Anschrift des bestellten Vertreters oder des sonstigen Bevollmächtigten, bei juristischen Personen des   gesetzlichen Vertreters

Punkt 2. gilt hierbei für jedes beteiligte Unternehmen.

Voraussetzungen

  • Vollständige Anmeldung eines Vertrages der Wasserwirtschaft gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 GWB unter Übersendung des gegenständlichen Vertrags bzw. der gegenständlichen Verträge
  • Angabe der in § 31a Abs. 1 S 2 GWB genannten Informationen
     

Kosten

Nach der Gebührentabelle der Landeskartellbehörde beim für Wirtschaft zuständigen Ministerium ergibt sich die Höhe der Gesamtgebühr für die Anmeldung nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit, die sich wiederum nach der Einwohnerzahl in der betreffenden Gebietskörperschaft richtet, zuzüglich einer Pauschale für den Sach- und Personalaufwand der Landeskartellbehörde.

Es gilt die jeweils aktuell gültige Gebührentabelle.

Verfahrensablauf

  • Schriftliche Anmeldung bei der Landeskartellbehörde bei dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium
  • Erlass eines Bescheides nach kartellrechtlicher Überprüfung

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Anmeldung, Änderung, Ergänzung oder Abmeldung von Verträgen der Wasserwirtschaft bei der Landeskartellbehörde beim für Wirtschaft zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg gemäß § 31a GWB

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landeskartellbehörde bei dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium

landeskartellbehoerde@mwae.brandenburg.de

Fax: +49 331 866 1671

Formulare

derzeit: keine

perspektivisch: erhöhte Datensicherheit erforderlich, da

  1. personenbezogene Daten und
  2. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

in einem Online-Formular zu übermitteln/ zu verarbeiten wären.