Daten der Handwerksrolle Sperrung
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
22.08.2019
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Eine Sperrung Ihrer Daten in der Handwerksrolle beantragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer.
Für das Sperren der Daten in der Handwerksrolle gilt das Datenschutzgesetz des Landes Brandenburg.
Für die Sperrung von Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und die Sperrung vorgenommen.
Die Daten in der Handwerksrolle werden gesperrt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.