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Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere Personengruppen

Brandenburg 99077020040005, 99077020040005 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99077020040005, 99077020040005

Leistungsbezeichnung

Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere Personengruppen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Kultur (077)

Verrichtungskennung

Ausgabe (040)

Verrichtungsdetail

für besondere Personengruppen

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

Teaser

Einen Bibliotheksausweis für besondere Personengruppen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.

Volltext

Wenn Sie Bücher sowie andere Medien ausleihen oder bestellen wollen, benötigen Sie einen Ausweis der jeweiligen Bibliothek.
Ein Bibliotheksausweis ist auch erforderlich für den Zugriff auf elektronische Ressourcen (z. B. E-Journals, E-Books, Datenbanken) und gegebenenfalls weitere Bibliotheksdienstleistungen (z. B. Online-Fernleihe oder -Benutzerkonto ). Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
  • Vorlage eines amtlichen Nachweises oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Studentenausweis
    oder ähnliches

Voraussetzungen

nachgewiesene Zugehörigkeit zu einer besonderen Personengruppe gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Einen Bibliotheksausweis für besondere Personengruppen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
  • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere Personengruppen
    (z.B. Rentner, Studierende, Auszubildende, Teilnehmer FSJ und BFD)
  • erfolgt sofort nach Anmeldung in einer Bibliothek
  • Ausweis wird entweder persönlich vor Ort ausgehändigt oder per Post geschickt
  • meist persönliches Erscheinen erforderlich
  • Gültigkeitsdauer begrenzt (z. B. 12 Monate); kann auf Antrag verlängert werden
  • zuständig: jeweilige Bibliothek

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

die jeweilige Bibliothek

Formulare

Formulare: Anmeldeformular