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Bauvorhaben Abnahme

Brandenburg 99012020031000, 99012020031000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012020031000, 99012020031000

Leistungsbezeichnung

Bauvorhaben Abnahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauprüfung (Synonym), Bauabnahme (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Teaser

Wenn sich die Bauaufsichtsbehörde die Freigabe von Bauarbeiten vorbehalten hat, darf mit den Bauarbeiten erst nach der Bauabnahme begonnen werden. 

Volltext

Die untere Bauaufsichtsbehörde kann sich nach eigenem Ermessen die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten

Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Bauabschnitts mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft.

Erforderliche Unterlagen

Bauvorlagen sind durch den Bauherrn bzw. die Bauherrin zur Einsichtnahme vorzulegen, soweit dies durch die untere Bauaufsichtsbehörde als erforderlich angesehen wird.

Voraussetzungen

Der in der Baugenehmigung festgelegte Bauzustand für die Abnahme ist erreicht.

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Anlass der Überwachung.

Verfahrensablauf

Der Ablauf richtet sich nach dem Anlass der Überwachung.

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, je nach Terminvereinbarung

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Bauabnahme ist erforderlich, wenn sich die untere Bauaufsichtsbehörde die Freigabe der Bauarbeiten, bzw. einzelner Bauabschnitte vorbehalten hat.

Ansprechpunkt

Untere Bausaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt

Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

Formulare

nicht vorhanden

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