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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Brandenburg 99101008000000, 99101008000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101008000000, 99101008000000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde

Teaser

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

Volltext

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;

schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;

Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.

Kosten

entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.

Bearbeitungsdauer

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.

Frist

Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

- Antrag auf Zulassung der Arbeiten bei der Friedhofsverwaltung notwendig

- Einhaltung der Satzungsvorschriften muss gewährleistet werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

kommunale Friedhofsverwaltung

Formulare

schriftlicher Antrag