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Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

Brandenburg 99041015183001, 99041015183001 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041015183001, 99041015183001

Leistungsbezeichnung

Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Familienförderung (041)

Verrichtungskennung

Instandhaltung (183)

Verrichtungsdetail

bei Verunreinigungen und Vandalismus

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.06.2019

Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Bad Belzig

Handlungsgrundlage

Kinder- und Jugendförderungsgesetz

Teaser

Wo kann ich Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen oder Verschmutzungen oder Beschädigungen von Spielplätzen melden?

Volltext

Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Durch die intensive Nutzung, mutwillige Beschädigung oder Verschmutzungen sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten, Beschädigungen durch Vandalismus und Verschmutzungen zu beseitigen.

Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen oder Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zu den Aufgaben der Städte und Gemeinden gehört auch, Spielplätze instand zu halten, Beschädigungen durch Vandalismus zu und Verschmutzungen zu beseitigen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung

Formulare

Mitteilungen über den Maeker Brandenburg in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz