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Spielplätze Instandhaltung

Brandenburg 99041015183000, 99041015183000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041015183000, 99041015183000

Leistungsbezeichnung

Spielplätze Instandhaltung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Familienförderung (041)

Verrichtungskennung

Instandhaltung (183)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2019

Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Bad Belzig

Handlungsgrundlage

Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz

Landesbauordnungen

Teaser

Wo können Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen und Beschädigungen von Kinderspielplätzen melden?

Volltext

Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.

Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört es auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

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