Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Teilzeit während der Elternzeit

Brandenburg 99041021000000, 99041021000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041021000000, 99041021000000

Leistungsbezeichnung

Teilzeit während der Elternzeit

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Teilzeitarbeit (Synonym), Minijob (Synonym), selbständige Tätigkeit (Synonym), Teilzeittätigkeit (Synonym), Erwerbstätigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Familienförderung (041)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.12.2016

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Service-Team

Teaser

Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit während Ihrer Elternzeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber.

Volltext

Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
  
 Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:

  • bei Ihrem Arbeitgeber,
  • bei einem anderen Arbeitgeber oder
  • als selbständige Tätigkeit.

Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.

Erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber

Voraussetzungen

befindlich in Elternzeit

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber:

  • Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
  • Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihren Antrag. Wenn Sie Ihre Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit ausüben, brauchen Sie eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Teilzeit während der Elternzeit
  • Ausübung einer Erwerbstätigkeit während der Elternzeit ist möglich, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt
  • zuständig: Arbeitgeber
  • schriftlicher Antrag gegenüber Arbeitgeber notwendig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ihr Arbeitgeber

Formulare

nicht vorhanden