Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Architektenliste Eintragung Partnergesellschaft

Brandenburg 99140001060003, 99140001060003 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060003, 99140001060003

Leistungsbezeichnung

Architektenliste Eintragung Partnergesellschaft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Partnergesellschaft

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

29.04.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Teaser

Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis des Landes Brandenburg beantragen

Volltext

Berufsbezeichnungen, Zusätze oder Wortverbindungen nach § 1 (BbgArchG) dürfen im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder in der Firma einer Kapitalgesellschaft geführt werden, wenn die Gesellschaft in ein besonderes Verzeichnis bei der Architektenkammer (Gesellschaftsverzeichnis) eingetragen oder als auswärtige Gesellschaft nach § 8 (BbgArchG) hierzu berechtigt ist. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer.

Erforderliche Unterlagen

  • Für den Nachweis der unternehmerischen Rechtsform:
    • Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß §10 BbgArchG (Versicherungsschein in Kopie)
  • Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Liste aller Gesellschafter und Gesellscha mit Angaben zur jeweiligen Berufszugehörigkeit
  • Kopie Einzahlungsbeleg

Voraussetzungen

In das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Brandenburg werden Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag eingetragen, die

  • ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung im Land Brandenburg haben,
  • mindestens ein Mitglied der Architektenkammer als Partner oder Partnerin haben,
  • im Gesellschaftsvertrag die Gesellschaft und ihre Mitglieder der Architektenkammer auf die Einhaltung der geltenden Berufspflichten verpflichten und
  • eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die Berufshaftpflichtversicherung muss Personenschäden von mindestens 1.500.000 Euro und sonstige Schäden von mindestens 300.000 Euro absichern. Sie muss eine fünfjährige Nachhaftung enthalten.

Kosten

Antragsgebühr in das Gesellschaftsverzeichnis: 510,00 €

Verfahrensablauf

Die Eintragung erfolgt auf Antrag. Den Antrag auf Eintragung einer Partnergesellschaft muss der zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigte Partner oder die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigte Partnerin stellen.

Die Architektenkammer bestätigt der antragstellenden Person binnen eines Monats den Eingang der Unterlagen und Bescheinigungen und teilt ihr gegebenenfalls mit, welche Unterlagen und Bescheinigungen fehlen. Über den Antrag wird binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden.

Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Eintragung in die Architektenliste. Der Eintragungsausschuss besteht aus der oder dem Vorsitzenden und der erforderlichen Zahl von Beisitzenden. Der Eintragungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit der oder dem Vorsitzenden oder deren Vertretung und vier Besitzenden, von denen mindestens zwei Beisitzende der Fachrichtung der antragstellenden Person angehören müssen.

Bearbeitungsdauer

binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen

Frist

3-Monats-Frist

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum Eintragungsverfahren können Sie über die Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer erfahren.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gesellschaftsverzeichnis
  • Antrag notwendig
  • Nachweis der Eintragungsvoraussetzungen erforderlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgische Architektenkammer

Formulare

Anträge können jederzeit schriftlich bei der Architektenkammer eingereicht werden.