Exmatrikulation Bescheinigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ende des Studiums (Synonym), Beendigung des Studiums (Synonym)
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
29.03.2019
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Exmatrikulations- bzw. Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch von Amts wegen (automatisch).
Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.
Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):
- Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
- Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch
Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):
- erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
- Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
- keine fristgerechte Rückmeldung zum neuen Semester
- keine pünktliche Zahlung der erforderlichen Beiträge oder Gebühren (z. B. Bibliotheksgebühren)
Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:
- beantragen Sie die Exmatrikulation im Normalfall schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls
(abhängig von jeweiliger Hochschule) - Sie erhalten einen Bescheid über die Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
- die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen (z. B. eigener Antrag bei Studienplatzwechsel an eine andere Hochschule)
- eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen ist nicht möglich
- Universität Potsdam (UP)
- Europa-Universität Viadrina (EUV)
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
- Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf (FUBKW)
- Fachhochschule Potsdam (FHP)
- Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE)
- Technische Hochschule Brandenburg (THB)
- Technische Hochschule (TH) Wildau
- Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern/ Personalstellen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.
- Das Ablegen von bestimmten Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation ist an einigen Hochschulen möglich.
- Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation ist eine (Teil)Erstattung der bereits gezahlten Gebühren und Beiträge möglich.
- Studierenden von einer Hochschule abmelden
- zuständig: jeweilige Hochschule
- Antrag notwendig bei: Studienortwechsel oder Studienabbruch auf eigenen Wunsch
(ob Schriftform [Unterschrift] erforderlich ist, regelt Hochschule selbst) - Abmeldung von Amts wegen (automatisch) bei: erfolgreicher/ nicht bestandener Abschlussprüfung, fehlender Rückmeldung, Verlust Prüfungsanspruch (z. B. Überschreitung Regelstudienzeit, Aufhebung von Studiengängen), nicht nachgewiesener Krankenversicherung, Ordnungsmaßnahme
- Formulare: teilweise
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: teilweise
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Vertrauensniveau: substanziell