Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Exmatrikulation Bescheinigung

Brandenburg 99061002022000, 99061002022000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061002022000, 99061002022000

Leistungsbezeichnung

Exmatrikulation Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ende des Studiums (Synonym), Beendigung des Studiums (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

Exmatrikulations- bzw. Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule  

Teaser

Durch Exmatrikulation wird Ihr Studium an einer Hochschule beendet.

Volltext

Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch von Amts wegen (automatisch).

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.

Voraussetzungen

Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):

  • Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
  • Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch

Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):

  • erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
  • Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
     
  • keine fristgerechte Rückmeldung zum neuen Semester
  • keine pünktliche Zahlung der erforderlichen Beiträge oder Gebühren (z. B. Bibliotheksgebühren)

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:

  • beantragen Sie die Exmatrikulation im Normalfall schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls
    (abhängig von jeweiliger Hochschule)
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
  • die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen (z. B. eigener Antrag bei Studienplatzwechsel an eine andere Hochschule)
  • eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen ist nicht möglich

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich

Frist

unterschiedlich

Hinweise

  • Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern/ Personalstellen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.
     
  • Das Ablegen von bestimmten Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation ist an einigen Hochschulen möglich.
  • Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation ist eine (Teil)Erstattung der bereits gezahlten Gebühren und Beiträge möglich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Studierenden von einer Hochschule abmelden
  • zuständig: jeweilige Hochschule
  • Antrag notwendig bei: Studienortwechsel oder Studienabbruch auf eigenen Wunsch
    (ob Schriftform [Unterschrift] erforderlich ist, regelt Hochschule selbst)
  • Abmeldung von Amts wegen (automatisch) bei: erfolgreicher/ nicht bestandener Abschlussprüfung, fehlender Rückmeldung, Verlust Prüfungsanspruch (z. B. Überschreitung Regelstudienzeit, Aufhebung von Studiengängen), nicht nachgewiesener Krankenversicherung, Ordnungsmaßnahme

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Formulare

  • Formulare: teilweise
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: teilweise
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Vertrauensniveau: substanziell