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Umweltplakette, Feinstaubplakette

Brandenburg 99108007000000, 99108007000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108007000000, 99108007000000

Leistungsbezeichnung

Umweltplakette, Feinstaubplakette

Leistungsbezeichnung II

Umweltplakette, Feinstaubplakette

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Umweltzone (Synonym), Kraftfahrzeuge (Synonym), Feinstaubplakette (Synonym), Umweltplakette (Synonym), Feinstaub (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.02.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Teaser

Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Umweltplakette.

Volltext

Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Umweltplakette.

In Abhängigkeit vom Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen werden rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten ausgegeben.

Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich.

Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge werden dazu in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt (Anhang 2 der 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung [BImSchV]).

Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

  • alle Benzin-Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation und Benzin-Pkw ab der Abgasstufe Euro 1,
  • Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro 4,
  • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

Nutzfahrzeuge und Busse

Für Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro I und besser gilt eine entsprechende Zuordnung:

Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

  • Diesel-Fahrzeuge ab der Abgasstufe Euro IV und besser
  • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2)  erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro I, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I

Voraussetzungen

Einfahrt in eine Umweltzone

Kosten

Die Kosten für die Ausgabe der Plakette sind unterschiedlich (bei den Zulassungsbehörden betragen sie EUR 5).

Verfahrensablauf

Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.

Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.

Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.

Bearbeitungsdauer

Evtl. Wartezeit für einen Termin

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Ohne ausreichende Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Feinstaubplakette
  • eine ausreichende Umweltplakette notwendig zur Einfahrt in eine Umweltzone
  • Ausgabe von Umweltplakette

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ausgabestellen für Umweltplaketten sind

  • die Zulassungsbehörden,
  • Überwachungsorganisationen und Technische
    Prüfstellen,
  • Werkstätten, die zur Durchführung einer Abgasuntersuchung berechtigt sind.

Formulare

nicht vorhanden