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Berufsausbildungsformulare - zusenden

Niedersachsen 99065008120000, 99065008120000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99065008120000, 99065008120000

Leistungsbezeichnung

Berufsausbildungsformulare - zusenden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2010

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Berufsausbildung stehen den Auszubildenden und Ausbildern zahlreiche Formulare und Merkblätter zur Verfügung, um notwendige Informationen zur Ausbildung zu erhalten und Anträge fristgemäß stellen zu können. Diese Berufsausbildungsformulare sind bei den zuständigen Stellen - in der Regel bei den jeweiligen Kammern - erhältlich und werden auf Antrag den betreffenden Personen bzw. Ausbildungsbetrieben zugesandt. In zunehmendem Maße stehen solche Antragsformulare auf den Webseiten zum Download kostenlos zur Verfügung (meist als pdf- und als Word-Dokument).

Ebenso gibt es Dienstleister, die Vertragsvorlagen und Ausfüllhilfen Unternehmen online zur Verfügung stellen, um beispielsweise Berufsausbildungsverträge auf elektronischem Wege erfassen und bei den zuständigen Kammern zur Eintragung einreichen zu können.

Formulare zur Berufsausbildung sind z. B.:

  • Berufsausbildungsvertrag,
  • Ergänzungsformulare zum Berufsausbildungsvertrag,
  • Ausbilderstammblatt.  

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Je nach Berufsausbildung sind unterschiedliche Kammern zuständig. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden