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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung

Niedersachsen 99110017022000, 99110017022000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110017022000, 99110017022000

Leistungsbezeichnung

Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2009

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung darf nur ausgeübt werden, wenn gegenüber der zuständigen Stelle u.a. der Nachweis der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpung nach den "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" erbracht wurde.

Sachkundig ist z.B., wer

  • den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in" oder
  • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltenden Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt hat oder
  • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die berufliche Umschulung mit anschließender Prüfung zum „geprüften Schädlingsbekämpfer" bzw. zur "geprüften Schädlingsbekämpferin“ war bis 2004 möglich. Sei dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum/ zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin. Weitere Informationen erteilt auch die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Fachschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden