Handwerksrolle Änderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Handwerksrolle: Änderung (Synonym), Handwerkerrolle (Synonym), Unternehmensform (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.09.2018
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Änderungen von Unternehmensdaten müssen unverzüglich der zuständigen Stelle gemeldet werden. Oftmals können diese Änderungen auch online vorgenommen werden.
- ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
- Arbeitsvertrag des angestellten technischen Betriebsleiters
- Berufsqualifikation
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag.
Die zuständige Stelle bietet auch Beratungsleistungen, wenn die Rechtsform geändert werden soll.
Unternehmensdaten bzw. die Rechtsform eines Handwerksbetriebes sind in der Handwerksrolle eingetragen. Änderungen sind unverzüglich zu melden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.