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Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO

Niedersachsen 99058007060011, 99058007060011 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058007060011, 99058007060011

Leistungsbezeichnung

Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Handwerkerrolle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ohne Meisterprüfung kann die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter gegebenenfalls eine Ausübungsberechtigung nach §7a Handwerksordnung (HwO) durch die zuständige Stelle erhalten. Daneben könnte die Erteilung einer Ausnahmebewilligung in Betracht kommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis der Gesellenprüfung/Facharbeiterprüfung
  • Zeugnis der Meisterprüfung im Handwerk
  • Zeugnisse oder Bescheinigungen über sonstige Lehrgänge und Prüfungen (z. B. Abschlussprüfung an Hochschule oder Fachhochschule, Technikerin/Techniker, Industriemeisterin/Industriemeister, Fachkurse und Lehrgänge)
  • Nachweise über die zur Ausübungsberechtigung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

Voraussetzungen

  • Wer bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, kann eine Ausübungsberechtigung für ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder für wesentliche Tätigkeiten dieses Gewerbes erhalten, wenn:
    • die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten werden dabei berücksichtigt.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks kann ohne Meisterprüfung gegebenenfalls eine Ausübungsberechtigung nach §7a Handwerksordnung (HwO) erteilt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.  

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden