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Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO

Niedersachsen 99058007060004, 99058007060004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058007060004, 99058007060004

Leistungsbezeichnung

Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Handwerkerrolle (Synonym), Handwerksrolle: Erteilung- Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

durch Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter keine Meisterprüfung abgelegt hat, jedoch über Kenntnisse und Fertigkeiten eines Meisters verfügt, dann kann unter Umständen eine  Eintragung in die Handwerksrolle über eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung (HwO) erreicht werden. Daneben könnte eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO in Betracht kommen.

Die zuständige Stelle kann die Ausnahmebewilligung unter Auflagen, Bedingungen oder befristet und auf einen wesentlichen Teil begrenzt erteilen.

Weitere Informationen:

  • Handwerksrolle: Erteilung - Ausnahmebewilligung nach § 9 Abs. 1 HwO

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise der Berufsausbildung und der bisherigen beruflichen Tätigkeit.
  • Fotokopien der Zeugnisse und Beschäftigungsnachweise
  • Angaben zum Betrieb, den Sie als Inhaberin/Inhaber, Gesellschafterin/Gesellschafter oder als Betriebsleiterin/Betriebsleiter führen möchten
  • Benennung des Ausnahmegrundes (z.B. fortgeschrittenes Alter, günstige Gelegenheit zur Betriebsübernahme, drohende Arbeitslosigkeit, etc.)

Voraussetzungen

  • die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter
    • hat keine Meisterprüfung abgelegt, verfügt jedoch über Kenntnisse und Fertigkeiten eines Meisters
    • verfügt neben der fachlichen Befähigung zum Führen eines Handwerksbetriebes durch Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten über einen anerkannten Ausnahmegrund
      • Ein Ausnahmegrund liegt vor, wenn es zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach eine unzumutbare Belastung wäre, die Meisterprüfung abzulegen.
    • ist eine natürliche Person
  • Bürger aus den Staaten der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz
    • Berufsqualifikation wurde nicht im Inland erworben, sondern in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz
    • Erfüllung der Voraussetzungen der auf Grundlage von § 9 Handwerksordnung (HwO) erlassenen EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU-EWR HwV)

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gilt der Antragsgrundsatz, so dass das Verfahren einer Antragstellung bei der zuständigen Stelle bedarf.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wer keine Meisterprüfung abgelegt hat, kann ggf. unter bestimmten Voraussetzungen eine Eintragung in die Handwerksrolle über eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO erreichen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.  

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden