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Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe: Ausstellung

Niedersachsen 99050104000000, 99050104000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050104000000, 99050104000000

Leistungsbezeichnung

Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe: Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

bewachen (Synonym), Personenschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2018

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe und wird von der zuständigen Stelle erteilt.

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der zuständigen Stelle ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

Die zuständige Stelle stellt über die bestandene Prüfung einen Sachkundenachweis aus.

Für sonstige Bewachungsgewerbe muss ein Unterrichtungsnachweis erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Prüfungszeugnisse als anderer Nachweis der Sachkunde (§ 5d i. V. m. § 5 Absatz 1 Nr. 1-3 Bewachungsverordung (BewachV)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Sachkundeprüfung sollte – sofern kein gleichgestellter Qualifikationsnachweis vorliegt – so rechtzeitig absolviert werden, dass der Nachweis dem Antrag zur Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe beigefügt werden kann.

Sachkundelehrgänge und Prüftermine können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Das Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung stellt die zuständige Stelle zur Verfügung.