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Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten

Niedersachsen 99110040247000, 99110040247000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110040247000, 99110040247000

Leistungsbezeichnung

Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2011

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

Erforderliche Unterlagen

Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle

  • seinen Namen,
  • seine Anschrift,
  • welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.

Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.