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Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Niedersachsen 99050055074000, 99050055074000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050055074000, 99050055074000

Leistungsbezeichnung

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Leistungsbezeichnung II

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verkauf (Synonym), Altmetalle (Synonym), Gold (Synonym), Gewerbeanmeldung (Synonym), Pelzbekleidung (Synonym), Kraftfahrzeuge (Synonym), Schmuck (Synonym), Silber (Synonym), Konsumgüter (Synonym), Platin (Synonym), gebraucht (Synonym), Gewerbe (Synonym), Edelmetalle (Synonym), Fahrräder (Synonym), Partnervermittlung (Synonym), Überwachungsbedürftig (Synonym), Luxuskonsumgüter (Synonym), Auskunfteien (Synonym), Autohandel (Synonym), Zuverlässigkeitsprüfung (Synonym), Überprüfungspflichtig (Synonym), Computer (Synonym), Videokameras (Synonym), Sicherungsanlagen (Synonym), Partnerbörse (Synonym), Unterkunftsvermittlung (Synonym), Gebrauchtwagenhandel (Synonym), Gebrauchtwarenhandel (Synonym), Autos (Synonym), optisch (Synonym), Erzeugnisse (Synonym), Öffnungswerkzeuge (Synonym), Ehevermittlung (Synonym), Detekteien (Synonym), Hochwertige (Synonym), Gebäudesicherungseinrichtungen (Synonym), Reisebüro (Synonym), Unterhaltungselektronik (Synonym), Schlüsseldienst (Synonym), Dietrich (Synonym), Handel (Synonym), Reisen (Synonym), Kfz (Synonym), Perlen (Synonym), Edelsteine (Synonym), Fotoapparaten (Synonym), Gebrauchtwagen (Synonym), Teppiche (Synonym), Lederbekleidung (Synonym), Vermittlung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Überprüfung (074)

SDG Informationsbereiche

  • Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens
  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummelden? In diesem Zusammenhang überprüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

Volltext

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
  • Auskunfteien, Detekteien
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
  • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99049001001002):
  • Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. 
  • Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
  • Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99052002109000):
  • Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.

Voraussetzungen

Erfolgte Gewerbe an- oder -ummeldung für die oben gennanten Gewerbezweige

Kosten

Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr für Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich

Verfahrensablauf

Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit.

Bearbeitungsdauer

entfällt

Frist

Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • überwachungsbedürftiges Gewerbe - Überprüfung Zuverlässigkeit
  • Nach An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes muss die zuständige Gewerbebehörde die Zuverlässigkeit unverzüglich überprüfen.
  • Gewerbetreibende müssen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (§ 150 Abs. 5 GewO - Gewerbeordnung) und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz - BZRG) beantragen.  

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.