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Ausbildungsbetrieb für Luftfahrer: Erlaubnis

Niedersachsen 99080047001000, 99080047001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080047001000, 99080047001000

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsbetrieb für Luftfahrer: Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sportclub (Synonym), Sportverbände (Synonym), Sportvereine suchen (Synonym), Vereine (Synonym), Adresse suchen (Synonym), Verein (Synonym), Fluglehrerin (Synonym), Stadtsportbund (Synonym), Fluglehrer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.02.2011

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Ausbildung von Luftfahrern benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet werden kann oder der Bewerber oder seine Ausbilder persönlich ungeeignet sind; ergeben sich später solche Tatsachen, so ist die Erlaubnis zu widerrufen.

Die praktische Ausbildung der Luftfahrer darf nur von Personen vorgenommen werden, die eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal besitzen (Fluglehrer).

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 110€ - 1.250€

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zweigstellen Wolfenbüttel und Oldenburg.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden